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Kampagne für die Abschaffung der Stierhetzen in Kataloniën, « Correbous »

Die Stierkämpfe selbst wurden 2010 in Kataloniën verboten. Leider lässt eine Ausnahme zum Gesetz welches die Stierkämpfe abgeschafft hat, die Stierhetzen weiterhin zu, die ‘correbous’. Es gibt zwar keine öfffentliche Tötung der Stiere, aber in den unterschiedlichen Formen der Correbous gibt es Misshandlung der Tiere, bis hin zur Tierquälerei. Unser Logo und die Bilder von diesen Veranstaltungen zeigen dies in aller Deutlichkeit.

Seit jeher kämpfen die Tierschützer gegen diese Gebräuche aus einer abscheulichen Vergangenheit. In bestimmten Ortschaften ist es den Tierschützern gelungen diese Stierhetzen abzuschaffen.
Aber in vielen anderen ist der Kampf noch nicht entschieden.

Unsere Zielsetzung ist die gleiche wie die der lokal agierenden Tierschützer, jedoch haben wir uns für eine andere Strategie entschieden: global für ganz Kataloniën auftreten. Das Katalanische Gesetz 
sieht vor, dass die bürgerliche Gesellschaft eine Gesetzesinitiative vorschlagen kann: die ’ILP’, übersetzt ‘Gesellschaftliche Gesetzesinitiative’. Unsere Plattform wird eine solche ‘ILP’ dem Parlament von Kataloniën vorlegen, wo darüber beraten und entschieden wird. Voraussetzung dazu ist 50.000 Unterschriften von unterschriftberechtigten Bürgern zu sammeln.

Im April 2017 wurde die ‘ILP zur Abschaffung der Stierhetzen’ offiziell im Parlament von Kataloniën eingereicht. Am 9. Mai 2017 wurde die ILP zur Weiterbearbeitung akzeptiert. Demnächst wird das Parlament den Zeitplan für das weitere Geschehen festlegen. Ab dem Datum das uns genannt werden wird, werden wir 120 Arbeitstage haben um 50.000 Unterschriften zu sammeln. Nach eingehender Prüfung dieser Unterschriften wird das Parlement unsere Gesetzesinitiative auf der Tagesordnung setzen, darüber beraten und abstimmen.

Was die Unterschriften betrifft, gibt es eine wichtige Besonderheit: nicht nur die Katalanen selbst dürfen die ‘ILP’ unterschreiben, sondern auch die EU-Bürger welche ihren Wohnsitz in Kataloniën haben. Das gleiche gilt für die Bürger der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, vorausgesetzt auch sie haben ihren Wohnsitz in Kataloniën: dies sind insgesamt 300.000 Personen, ein wichtiger Zusatz an Berechtigten im Vergleich zu den 7,5 Million Katalanen.

Sobald die Unterschriftensammlung beginnt, würden wir erneut auf Sie zukommen mit der Bitte einen Aufruf an Ihre Mitglieder zu schicken, damit auch sie die ILP unterschreiben.

Was die Durchsetzung betrifft, ist die Hürde nicht ganz so hoch wie sie scheint. Indertat verbietet das Katalanische Tierschutzgesetz jede Form der Tiermisshandlung. Die ‘Correbous’ sind lediglich eine Ausnahme zu diesem Gesetz, gültig nur für bestimmte Gemeinden und für besondere Anlässe (Stadtfest o.ä.). Das Ziel ist also, diese anachronistische Ausnahme abzuschaffen und das Tierschutzgesetz von 2008 in vollem Umfang gelten zu lassen.

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